Bagger Hamburg - Minibagger Radlader

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
Allen unseren Mietverträgen aber auch sonstigen Vereinbarungen im Verkehr mit Unternehmern legen wir ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde; ihre Geltung wird auch für zukünftige Geschäfte der oben genannten Art vereinbart. Andere Geschäftsbedingungen werden nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Wird uns gegenüber ein Rechtsgeschäft unter Bezugnahme auf fremde Geschäftsbedingungen bestätigt, gilt unser Schweigen darauf nicht als Einverständnis.

§ 2 Zustandekommen von Verträgen
Unsere Angebote sind keine bindenden Vertragsanträge, sondern erfolgen freibleibend insbesondere unter dem Vorbehalt jeglicher Zwischenverfügung.

§ 3 Preisvereinbarung
Sofern kein fester Preis vereinbart wurde, gelten unsere zum Zeitpunkt der Auslieferung der Mietsachen oder der Ausführung der Arbeiten gültigen Listenpreise zuzüglich sämtlicher zu diesem Zeitpunkt evtl. erhobenen Zuschläge. Anlieferung, evtl. Rücktransport, jeder sonstige Transport im Auftrag des Vertragspartners erfolgt immer auf Kosten des Vertragspartners. Alle Preisangaben und -Vereinbarungen sind Nettopreise, denen die am Tage der Lieferung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist.

§ 4 Inhalt der Pflichten
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verbindlich. Sie sind insbesondere keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien, Änderungen an allen Vertragsgegenständen bleiben uns vorbehalten. Im Übrigen sind alle Angaben in den Leistungsbeschreibungen über Leistung, Gewicht, Qualität, Haltbarkeit usw. als annähernd zu betrachten.

§ 5 Lieferzeit
Soweit nichts anderes schriftlich und ausdrücklich vereinbart wurde, ist die Angabe von Lieferzeiten oder Lieferterminen nur annähernd. Alle Lieferfristen verlängern sich um die Zeit, in der der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder anderen Abschlüssen in Verzug ist; hinzu kommt eine angemessene Anlaufzeit. Ein fest vereinbarter Liefertermin oder eine im Falle unseres Lieferverzuges gesetzte Frist zur Nacherfüllung gelten als eingehalten, wenn wir bis zu diesem Termin oder dem Ablauf der Frist anzeigen, dass die Ware versandbereit liegt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt
Wir behälten uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die uns aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen, vor. Bei Zugriff Dritter hat der Kunde auf das Eigentum von uns hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden.

§ 7 Vertragwidriges Verhalten
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sowie bei jeder Gefahr für unsere Rechte sind wir befugt, ohne weiteres die Mietsachen sowie Liefergegenstände auf Kosten des Kunden abzuholen und sicherzustellen. Zu diesem Zweck gewährt der Kunde uns bzw. den von uns beauftragten Dritten jederzeit Zutrittsrecht zu den Lagerorten.